Seit Ende 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz.
- Damit sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, sodass mögliche Verstöße von Angestellten anonym gemeldet werden können. Diese Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems soll für den Schutz natürlicher Personen sorgen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße offenlegen möchten.
- Für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gilt zudem seit 2024 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, welches unter anderem zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens verpflichtet.
Versäumt ein Unternehmen die Einrichtung eines internen Meldesystems, drohen Geldstrafen von bis zu 50.0000 Euro.
Wir unterstützen Sie mit ganzheitlichem Service – von der Einrichtung der digitalen Meldestelle bis zur juristischen Bearbeitung eingehender Meldungen – bei der rechtssicheren Umsetzung dieser Gesetze. Kontaktieren Sie uns gern noch heute, um bereits in wenigen Tagen von Ihrem komplett eingerichteten Meldesystem zu profitieren.