Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektions-gefährdung
(ehem. G 42-Untersuchung)

Ihr Termin zur G 42-Untersuchung für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung bei Health Works, Ihrer Praxis für Arbeitsmedizin in Tübingen

Die arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung richtet sich an Angestellte, die im Berufsalltag mit Erregern in Kontakt kommen, die Infektionserkrankungen auslösen können. Laut DGUV sind das Personen, die “Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen” ausüben. Zum Beispiel:

  • Ärzte und Ärztinnen in allgemeinmedizinischen Praxen, Zahnarztpraxen, onkologischen Praxen, Dialysepraxen, gynäkologischen Praxen, internistischen Praxen u.a.
  • Pflegefachkräfte in Kliniken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten, Reha-Einrichtungen, Pflege- und Altenheimen u.a.
  • Erzieher und Erzieherinnen in Kitas, Kindergärten, Kinderhäusern, Kinderkrippen, Tagesstätten, Einrichtungen für behinderte oder pflegebedürftige Kinder u.a.

Je nach individuellem Infektionsrisiko am Arbeitsplatz kann diese sogenannte G 42-Untersuchung als Angebots- oder Pflichtvorsorge durchgeführt werden.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge führen wir in unserer Praxis für Arbeitsmedizin in Tübingen gemäß Biostoffverordnung (BioStoffV), ArbMedVV sowie nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 “Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung” durch.
Dafür begrüßen wir Sie bei uns in einer entspannten Behandlungsatmosphäre, nehmen uns ausreichend Zeit für Sie und all Ihre gesundheitlichen Fragestellungen.

Hinweis: Seit Überarbeitung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Jahr 2013 richten sich Vorsorgen nicht länger nach den Grundsätzen der DGUV, sondern sind auf Basis der individuellen Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Unternehmens zu veranlassen. Deshalb entspricht die Bezeichnung von Vorsorgen mit den G-Nummern der DGUV nicht mehr den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Zur raschen Orientierung verwenden wir hier dennoch den Begriff “G 42-Untersuchung” als Bezeichnung für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung.

Wir unterstützen viele Kindergärten und Kitas in der Region Baden-Württemberg.

Inhalte der G 42-Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

Die G 42-Untersuchung besteht aus einem allgemeinen und einem speziellen Teil. So führen wir zunächst ein Anamnesegespräch mit Ihnen, analysieren Ihren aktuellen Impfschutz und nehmen auf freiwilliger Basis labortechnische Blut- und Urinuntersuchungen vor. (Zur Blutabnahme müssen Sie nicht zwangsläufig nüchtern erscheinen.)

Im speziellen Teil der G 42-Vorsorge widmen wir uns individuellen Gefährdungsfaktoren an Ihrem Arbeitsplatz und beschäftigen uns mit der Frage, wie Sie sich optimal vor Infektionserkrankungen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit schützen können. Wir klären, welche Übertragungswege für die einzelnen Infektionserreger existieren und wie Sie mit den vorhandenen Risiken in Ihrem beruflichen Alltag am besten umgehen können.
Im Anschluss nehmen wir uns Zeit für eine ganzheitliche sowie berufsspezifische Impfberatung: Wie hoch ist das tatsächliche Infektionsrisiko? Wie häufig und wie intensiv sind Sie in Kontakt mit Infektionserregern? Welche Impfungen sind dafür empfohlen?
Sollten Impfungen oder weitere spezifische Untersuchungen nötig sein, werden diese direkt im Anschluss durchgeführt.

Wer braucht die G 42-Untersuchung?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge G 42 kann bei Berufen mit besonders hoher Infektionsgefahr eine Pflichtvorsorge sein, während sie für Berufe mit moderater Infektionsgefahr als Angebotsvorsorge durchgeführt wird.

Eine besonders hohe Infektionsgefährdung liegt laut ArbMedVV in der Regel bei folgenden Berufen vor, sodass die G 42-Untersuchung für diese Personengruppen häufig eine Pflichtvorsorge darstellt:

  • Ärzte und Ärztinnen, Pflegefachkräfte
  • Laborpersonal
  • Erzieher und Erzieherinnen
  • Angestellte in der Tierpflege und Tiermedizin
  • Angestellte im Garten- und Landschaftsbau
  • Angestellte der Forstwirtschaft

Sie möchten die G 42-Vorsorge “Infektionsgefährdung” und die G 24-Vorsorge “Haut” bequem an einem einzigen Termin erledigen?

Kein Problem bei Health Works in Tübingen! Als Praxis für Arbeitsmedizin sind wir auf die Kombination der Vorsorgen G 42 und G 24 optimal vorbereitet, sodass an einem Termin alle nötigen Untersuchungen durchgeführt werden können. 

Die folgenden Berufsgruppen benötigen die Vorsorgen G 42 und G 24:

  • Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • medizinische Fachangestellte (MFA), Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger (GuKP) bzw. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
  • Laborpersonal
  • Erzieherinnen und Erzieher, Kita-Angestellte, Kindergarten-Betreuer und -Betreuerinnen
  • Försterinnen und Forstarbeiter
  • Angestellte der Lebensmittelindustrie
  • Angestellte der Reinigungsbranche
  • Angestellte der Abwasserwirtschaft

Vereinbaren Sie gern noch heute Ihren Termin zur Kombi-Vorsorge.
Wir freuen uns auf Sie!

Biologische Arbeitsstoffe mit erhöhtem Infektionsrisiko nach G 42

Die nachfolgende beispielhafte Auflistung von biologischen Arbeitsstoffen und Tätigkeitsfeldern mit potenziell erhöhtem gesundheitlichem Risiko basiert auf der DGUV-Information BGI/GUV-I 504-42, die zuletzt am 12.07.2019 aktualisiert wurde. 

Mit Stern gekennzeichnete Arbeitsstoffe sind impfpräventabel. Die entsprechende Infektionskrankheit kann also durch einen ausreichenden Impfschutz verhindert werden. In der Health Works-Praxis in Tübingen erhalten Sie alle für Ihre Tätigkeit nötigen Schutzimpfungen. Vereinbaren Sie gern noch heute Ihren Termin.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur G 42-Untersuchung für Berufe mit Infektionsgefahr

Ist die Vorsorge “Haut” eine Pflichtvorsorge?
Die ehemalige G 24-Untersuchung “Haut” kann sowohl eine Pflichtvorsorge, als auch eine Angebotsvorsorge sein. Die Vorsorge “Haut” muss immer dann angeboten werden, wenn Angestellte mehr als zwei Stunden pro Tag Feuchtarbeit leisten. Wird hingegen regelmäßig vier oder mehr Stunden pro Tag Feuchtarbeit geleistet, ist die Vorsorgeuntersuchung “Haut” verpflichtend. Zur Pflichtvorsorge zählt die ehemalige G 24-Untersuchung beispielsweise auch bei Tätigkeiten mit Isocyanaten, Epoxidharzen, Nickel, Blei und Beryllium in Form atembarer Aerosole.
Welche Tätigkeiten fallen unter “Feuchtarbeit”?
Feuchtarbeiten sind laut der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 401, Ausgabe 2008 als Tätigkeiten definiert, bei welchen ein erheblicher Teil der Arbeitszeit im feuchten Milieu gearbeitet wird, flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen werden oder häufiges bzw. intensives Reinigen der Hände vorausgesetzt wird. Darunter fallen beispielsweise Ärzt*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Friseur*innen, Angestellte von Beauty- und Wellness-Salons, Reinigungskräfte sowie Angestellte der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung.
Wann und wie oft muss die G 24-Untersuchung wiederholt werden?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge “Haut” wird erstmalig vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt. Nach 24 Monaten folgt die erste Nachuntersuchung sowie nach 60 Monaten eine weitere. Kommt es jedoch vorher zu Hautbeschwerden oder Veränderungen am Arbeitsplatz, wird die Nachuntersuchung vorgezogen.
Wo können Angestellte die G 24-Untersuchung durchführen lassen?
Arbeitsmedizinische Vorsorge muss in jedem Fall durch Arbeitsmediziner*innen oder Betriebsmediziner*innen durchgeführt werden. So heißt es in § 7 ArbMedVV: Der Arzt oder die Ärztin muss “berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung ‘Arbeitsmedizin’ oder die Zusatzbezeichnung ‘Betriebsmedizin’ zu führen.” Eine weitere Regel betrifft zudem insbesondere Angestellte von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen. Sie besagt: Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin “darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben”. Entsprechend sind wir in der Health Works-Praxis in Tübingen darauf spezialisiert, die G 24-Vorsorge und alle weiteren nötigen Untersuchungen für medizinische Berufe entsprechend der gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Vereinbaren Sie gern noch heute Ihren Vorsorgetermin.

Ihre Angestellten sind unsere oberste Priorität.
Wir bieten:

Arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung
Grundbetreuung sowie betriebsspezifische und alternative Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
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Präventivmedizin
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge, Impfaktionen, Check-Ups sowie reisemedizinische Untersuchungen
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Gefährdungsbeurteilung
Ganzheitliche Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen
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Verkehrsmedizin
Verkehrsmedizinische Untersuchungen und Sehtests inkl. Gesichtsfeldmessung  für Führerscheine aller Klassen
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Tauglichkeitsuntersuchungen
Arbeitsmedizinische Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen sowie Gesundheitstests nach individuellen Vorgaben
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