Gesetzesgrundlagen für Eignungstests
Als erfahrene Praxis für Arbeitsmedizin führen wir verschiedene Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen gemäß Arbeitsrecht und § 7 DGUV Vorschrift 1 auf Basis der jeweiligen Gesetzesgrundlagen durch:
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Feuerwehrdienstvorschrift “Atemschutz” (G 26.3, FwDV 7)
- Binnenschifferpatentverordung (BinSchPatentV)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Sehfähigkeitsbescheinigung nach DIN EN ISO 9712 (ZfP)
Ebenfalls bieten wir medizinische Eignungstests nach individuellen Wünschen an, beispielsweise für Baustellenzugänge im Ausland oder Work-Visas. Denn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind berechtigt, für die angebotenen Arbeitsplätze individuelle gesundheitliche Anforderungsprofile zu erstellen und zu prüfen, ob Bewerberinnen und Bewerber diese Anforderungen erfüllen. Unsere medizinischen Untersuchungsergebnisse dienen sodann als wichtige Grundlage für die Personalentscheidungen des Unternehmens.
Beim Umgang mit unseren Patientinnen und Patienten ist uns der vertrauensvolle Kontakt besonders wichtig: Menschen sind für uns keine Nummern, sondern Individuen, die an den Arbeitsplatz oder an die Bewerbung oft große persönliche Hoffnungen geknüpft haben. Deshalb legen wir bei all unseren arbeitsmedizinischen Untersuchungen großen Wert auf einen freundlichen und verständnisvollen Umgang und Kommunikation auf Augenhöhe.