Betriebsspezifische Betreuung für Unternehmen mit über zehn Beschäftigten
In Betrieben mit mehr als zehn Angestellten ist laut DGUV neben der Grundbetreuung auch die betriebsspezifische Betreuung durch einen Arbeitsmediziner oder eine Arbeitsmedizinerin verpflichtend.
In diesem betriebsspezifischen Teil der Betreuung liegt unser Fokus auf Gefährdungen, Situationen und Anlässen, die speziell in Ihrem Unternehmen auftreten können und denen entsprechend medizinisch vorgebeugt werden kann. Auch zählen alle individuellen Maßnahmen, wie beispielsweise arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, zur betriebsspezifischen Betreuung.
Die vier Bereiche der betriebsspezifischen Betreuung
- Beratung zu regelmäßig vorliegenden betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren
In diesem Teil fokussieren wir uns auf dauerhaft vorhandene Risiken im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz, den Arbeitsaufgaben und der Arbeitsorganisation. Ebenfalls betrachten wir Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels und unterstützen Sie bei der Weiterentwicklung Ihres Gesundheitskonzepts. - Arbeitsmedizinische Unterstützung bei betrieblichen Veränderungen in den Arbeitsbedingungen
Werden beispielsweise neue Maschinen angeschafft, Betriebsanlagen errichtet, neue Materialien eingeführt oder betriebliche Prozesse verändert, so gilt es die Auswirkungen dieser Veränderungen zu prüfen und die arbeitsmedizinischen Maßnahmen daran anzupassen. - Externe Einflüsse auf die betriebliche Situation
Wird eine Veränderung von außen angestoßen, wie etwa beim Inkrafttreten neuer Vorschriften oder der Weiterentwicklung einer für den Betrieb relevanten Technik, so gilt es auch hier die Gefährdungsbeurteilung anzupassen. - Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
Wir unterstützen Sie mit betrieblichen Aktionen wie beispielsweise Schwerpunktprogramme und Kampagnen zur Verbesserung der Arbeitskultur oder zur Bewältigung von psychischen und physischen Belastungen.