Arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung


Ganzheitlicher Betriebsarzt-Service für Unternehmen in Baden-Württemberg

Gesamtbetreuung: Arbeitsmedizinische Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Angestellten

Unternehmen, die mehr als zehn Personen beschäftigen, sind laut DGUV verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Regelbetreuung einzurichten. Als Facharztpraxis für Arbeitsmedizin sind wir auf die betriebsärztliche Gesamtbetreuung von kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen spezialisiert und blicken auf eine langjährige Erfahrung mit den unterschiedlichsten Branchen und Tätigkeiten.

Arbeitsmedizinische Grundbetreuung nach Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft

Mit unserer arbeitsmedizinischen Grundbetreuung unterstützen wir Ihr Unternehmen effektiv dabei, die im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegten Pflichten nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen.
Bei Health Works sind Sie und Ihr Team medizinisch in besten Händen, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Projekte konzentrieren können. 

Unsere Services im Rahmen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2

  • Ganzheitliche Unterstützung Ihres Unternehmens in allen Aspekten der Unfallverhütung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Unterstützung bei Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Kollektive arbeitsmedizinische Beratungen von Arbeitgebenden, Angestellten und betrieblichen Interessenvertretungen zu arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und arbeitshygienischen Fragestellungen
  • Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen inkl. Unterstützung bei Einsatzplanung und Schulung der Helferinnen und Helfer
  • Untersuchungen von arbeitsbedingten Erkrankungen, Erfassung und Auswertung der Ergebnisse sowie Formulierung von Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankung
  • Untersuchungen nach besonderen betrieblichen Ereignissen, wie Unfällen, Beinaheunfällen oder Verdachtsfällen von Berufskrankheiten
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement von Erkrankten oder Menschen mit Behinderung (BEM)

Sie sind auf der Suche nach einer verlässlichen Praxis für Arbeitsmedizin, die Ihren Betrieb langfristig unterstützt und Ihren Angestellten ein Gefühl der Wertschätzung und Sicherheit vermittelt?

Dann sind Sie bei Health Works in Tübingen richtig. Wir beraten Sie gern bei einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch!

Kontakt

Betriebsspezifische Betreuung für Unternehmen mit über zehn Beschäftigten

In Betrieben mit mehr als zehn Angestellten ist laut DGUV neben der Grundbetreuung auch die betriebsspezifische Betreuung durch einen Arbeitsmediziner oder eine Arbeitsmedizinerin verpflichtend.

In diesem betriebsspezifischen Teil der Betreuung liegt unser Fokus auf Gefährdungen, Situationen und Anlässen, die speziell in Ihrem Unternehmen auftreten können und denen entsprechend medizinisch vorgebeugt werden kann. Auch zählen alle individuellen Maßnahmen, wie beispielsweise arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, zur betriebsspezifischen Betreuung.

Die vier Bereiche der betriebsspezifischen Betreuung

  • Beratung zu regelmäßig vorliegenden betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren
    In diesem Teil fokussieren wir uns auf dauerhaft vorhandene Risiken im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz, den Arbeitsaufgaben und der Arbeitsorganisation. Ebenfalls betrachten wir Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels und unterstützen Sie bei der Weiterentwicklung Ihres Gesundheitskonzepts.
  • Arbeitsmedizinische Unterstützung bei betrieblichen Veränderungen in den Arbeitsbedingungen
    Werden beispielsweise neue Maschinen angeschafft, Betriebsanlagen errichtet, neue Materialien eingeführt oder betriebliche Prozesse verändert, so gilt es die Auswirkungen dieser Veränderungen  zu prüfen und die arbeitsmedizinischen Maßnahmen daran anzupassen.
  • Externe Einflüsse auf die betriebliche Situation
    Wird eine Veränderung von außen angestoßen, wie etwa beim Inkrafttreten neuer Vorschriften oder der Weiterentwicklung einer für den Betrieb relevanten Technik, so gilt es auch hier die Gefährdungsbeurteilung anzupassen.
  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
    Wir unterstützen Sie mit betrieblichen Aktionen wie beispielsweise Schwerpunktprogramme und Kampagnen zur Verbesserung der Arbeitskultur oder zur Bewältigung von psychischen und physischen Belastungen.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten

Betriebe, die weniger als 50 Angestellte beschäftigen, können zwischen Regelbetreuung und alternativer bedarfsorientierter Betreuung wählen. Im Zentrum dieser Alternative steht die Eigenverantwortung des Unternehmens bezüglich aller Maßnahmen im Arbeitsschutz. Daher ist es eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung der alternativen Betreuung, dass der Unternehmer oder die Unternehmerin persönlich und aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist.

Wichtige Bestandteile der alternativen Betreuung:
  • Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
    Durch Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen für den Inhaber oder die Inhaberin soll das Problembewusstsein der Verantwortlichen geschärft werden. Sie werden dazu befähigt, selbst im betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Kontext zu beraten.
  • Bedarfsgerechte Betreuung
    Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung entscheidet der Inhaber oder die Inhaberin selbst über den Umfang der externen Betreuung durch professionelle Arbeitsmediziner und -medizinerinnen.
  • Anlassbetreuung
    Bei besonderen, vom Unfallversicherungsträger genau festgelegten, betrieblichen Anlässen (siehe Anlassbezogene Betreuung) ist die Beratung durch einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin auch im alternativen Betreuungsmodell verpflichtend.

Number MitArbeiter
Erforderlich Stunden Pro Jahr
SEctor
GRundbetreuung
über 10
Up to 5
Alle
Betriebspecifischer Betreuung
Über 10
Up to 5
Nur Besonderen
Alternative bedarfsorientierte Betreuung
10- 50
Up to 5
Nur Besonderen
Basic
$24 per month
Up to 5
20gb
Basic
$24 per month
Up to 5
20gb
Basic
$24 per month
Up to 5
20gb
Basic
$24 per month
Up to 5
20gb
FAQ

Häufig gestellte Fragen zur arbeitsmedizinischen Gesamtbetreuung

Welche Leistungen umfasst die betriebsspezifische Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst?
Inhalt und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung richten sich konkret an den Bedürfnissen und Anforderungen Ihres Unternehmens aus. Gern unterstützen wir Sie bei der Entscheidung, welche Aufgaben im Betrieb angegangen werden sollten und stellen sicher, dass der nötige Personalaufwand zu deren Bearbeitung gedeckt ist.
Benötigt mein Unternehmen zusätzlich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja, laut DGUV Vorschrift 2 müssen sich Unternehmen sowohl von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin, als auch von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Gemeinsam unterstützen sie den Betrieb bei Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, ermitteln Relevanz und Umfang nötiger Maßnahmen, legen eine Arbeitsplanung vor und fertigen auch den Jahresbericht gemeinsam an.
Wie wird der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung ermittelt?
Der Bedarf wird anhand bestimmter Auslösekriterien ermittelt, die sich auf alle 16 Aufgabenfelder beziehen. Auf diese Weise richtet sich der Inhalt, die Dauer und der Leistungsumfang der betriebsspezifischen Betreuung individuell an Ihren Bedürfnissen aus.
Für welchen Zeitraum wird eine betriebsspezifische Betreuung vereinbart?
Die Betreuungsleistungen und ihre Aufteilung wird in der Regel für ein Jahr festgelegt, sofern es sich nicht um temporäre Maßnahmen handelt. Auch der Betreuungsumfang muss regelmäßig (zum Beispiel einmal pro Jahr) durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Welche Leistungen umfasst die arbeitsmedizinische Grundbetreuung?
Die Grundbetreuung umfasst nach dem ASiG Maßnahmen und Leistungen, die in jedem Unternehmen unabhängig von betriebsspezifischen Gegebenheiten anfallen. Ergänzt wird die Grundbetreuung bei Unternehmen mit über zehn Beschäftigten durch die betriebsspezifische Betreuung, bei Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten durch die anlassbezogene Betreuung oder eine alternative Betreuungsform. 
Welche Maßnahmen umfasst die Verhältnisprävention?
Bei der Verhältnisprävention werden bestehende Arbeitsbedingungen ermittelt, fachlich beurteilt und entsprechende Soll-Zustände dazu definiert. Das betrifft unter anderem Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsverfahren, die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitsumgebung und die Arbeitsorganisation inklusive der Arbeitszeit- und Pausengestaltung.
Welcher Umfang der Grundbetreuung ist in unserem Betrieb nötig?
In DGUV Vorschrift 2 sind die konkreten Einsatzzeiten und Aufgaben von Betriebsärzten und Betriebsärztinnen für bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Die Einsatzzeit wird unter Berücksichtigung der nötigen Mindestanteile auf Betriebsarzt oder -ärztin und Sicherheitsfachkraft (Sifa) aufgeteilt. Welcher Umfang der Grundbetreuung in Ihrem Unternehmen nötig ist, erkennen Sie an der Ihnen zugewiesenen Betreuungsgruppe.
Wozu dient die Verhaltensprävention?
Die Verhaltensprävention zielt darauf ab, allen Angestellten eines Betriebs das nötige Wissen zu vermitteln, um ihr Verhalten beispielsweise im Umgang mit besonderen physischen oder psychischen Belastungsfaktoren selbst im Sinne der Gesunderhaltung zu optimieren.
Wie erfolgt die Dokumentation der betriebsärztlichen Maßnahmen und Leistungen?
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Gesamtbetreuung unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Dokumentationen zu durchgeführten Maßnahmen und Leistungen. Ebenfalls berichten wir regelmäßig über die Ergebnisse unserer arbeitsmedizinischen Betreuung, behalten die Verteilung des gesamten Betreuungsaufwandes im Auge und machen konkrete Verbesserungsvorschläge, wie das Gesundheitsmanagement in Ihrem Betrieb effektiv optimiert werden kann. Diese detaillierte Dokumentation dient nicht nur der Einhaltung von Vorschriften, sondern ermöglicht es uns zugleich, die gemeinsame Arbeit noch effektiver und lösungsorientierter zu gestalten.
Was ist das Besondere an der arbeitsmedizinischen Regelbetreuung für Kleinbetriebe?
Das Konzept und der Betreuungsumfang werden bei der Regelbetreuung für Kleinbetriebe nicht durch festgelegte Mindesteinsatzzeiten pro Angestelltem und pro Jahr bestimmt. Stattdessen stehen hierbei der konkrete Bedarf und tatsächlich vorliegende Gefährdungen im Fokus, die auf Basis der Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin direkt und lösungsorientiert angegangen werden können.
Was beinhaltet die Grundbetreuung für Kleinbetriebe im Rahmen der Regelbetreuung?
Auch bei Kleinbetrieben ist die Grundbetreuung fester Bestandteil der Regelbetreuung. Hierzu zählt hauptsächlich die Unterstützung bei Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, die Ableitung entsprechender Maßnahmen, die regelmäßige Erfolgskontrolle sowie die nachhaltige Optimierung des Gesundheitskonzepts. Wie oft diese Maßnahmen der Grundbetreuung in einem Kleinbetrieb durchgeführt werden müssen, hängt von der Betreuungsgruppe ab, in welche das Unternehmen eingestuft wurde. Relevante Faktoren für die Zuteilung sind beispielsweise das betriebliche Gefahrenpotenzial, die Branchenstruktur sowie die Größe der Betriebsart.
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Mit unserem Team aus erfahrenen Betriebsärzten und -ärztinnen sind wir für Sie im Großraum Tübingen, Reutlingen, Balingen, Rottweil, Ulm, Göppingen und Stuttgart unterwegs. Seit 2021 vergrößern wir uns und betreuen auch ausgewählte Unternehmen in Berlin.

Lassen Sie uns gern bei einem ersten, unverbindlichen Gespräch herausfinden, wie wir Ihr Unternehmen und ihre Angestellten mit unserer arbeitsmedizinischen Betreuung optimal unterstützen können. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.