Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen
Als Fachpraxis für Arbeitsmedizin führen wir für Ihr Unternehmen alle Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge-Untersuchungen nach den Richtlinien der ArbMedVV durch.
Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge
Die Pflichtvorsorge muss angeboten werden, wenn im Unternehmen besonders gefährdende Tätigkeiten anfallen, wie beispielsweise die Arbeit mit speziellen Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathologenen Organismen oder mit starken physikalischen Belastungen wie Hitze, Feuchtigkeit oder Lärm. Da solche Tätigkeiten nur nach Durchführung einer Pflichtvorsorge erledigt werden dürfen, ist der Vorsorgetermin für die Angestellten faktisch verpflichtend.
Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge
Services im Rahmen einer Angebotsvorsorge sind vom Unternehmen bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten, wie beispielsweise für Angestellte mit Bildschirmarbeitsplätzen oder mit einem besonders belasteten Muskel-Skelett-System. Ob diese in Anspruch genommen werden, obliegt der Entscheidung der Angestellten.
Arbeitsmedizinische Wunschvorsorge
Anspruch auf Wunschvorsorge haben Angestellte immer dann, wenn ein Zusammenhang zwischen Gesundheitsschäden und der Arbeit besteht. Im Gegensatz zur Angebotsvorsorge muss die Wunschvorsorge nicht aktiv angeboten werden. Jedoch wirkt sich ein solches Angebot nachweislich sehr positiv auf die Zufriedenheit der Angestellten im Unternehmen aus.
→ Die häufigsten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
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