Arbeitsmedizinische Gefährdungsbeurteilungen für Betriebe gemäß § 3 ArbStättV und § 5 ArbSchG
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gehört zu den Grundpflichten eines jeden Unternehmers, ganz unabhängig von der Größe des Betriebs. Als erfahrene Praxis für Arbeitsmedizin unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der ganzheitlichen Ermittlung und Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz. Unsere Beratungsarbeit bildet somit die entscheidende Basis dafür, dass in Ihrem Betrieb die optimalen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit Ihrer Angestellten umgesetzt werden können.
Um die Gefährdungslage im Betrieb objektiv beurteilen zu können, nehmen wir uns ausreichend Zeit für Gespräche mit den Geschäftsführenden und untersuchen im Rahmen der Bestandsaufnahme Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufe und Arbeitsmittel. Während des gesamten Prozesses stehen unsere Fachmedizinerinnen und Fachmediziner in engem Kontakt zu Ihnen, um das individuelle Potenzial Ihres Unternehmens optimal in die Planung von Präventionsmaßnahmen einbinden zu können.