Die häufigsten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgen mit G-Nummern in der Übersicht

Hinweis: Die Rechtsnormen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen haben sich 2013 geändert. Die Basis bilden seither nicht länger die Handlungsempfehlungen der DGUV, sondern die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dennoch finden Sie untenstehend die altbekannten G-Ziffern zur schnellen Orientierung sowie alle G-Untersuchungen nochmals tabellarisch zusammengefasst.

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Lärm (ehem. G 20)

Die G20-Untersuchung kann sowohl Teil der arbeitsmedizinischen  Pflicht-, also auch der Angebotsvorsorge sein:
Zur Pflichtvorsorge zählt die G20-Untersuchung bei Tätigkeiten mit Lärmexpositionen, bei welchen die oberen Auslösewerte von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden.
Bei Tätigkeiten mit Lärmexpositionen, bei welchen die unteren Auslösewerte von Lex,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) überschritten werden, zählt die G20-Untersuchung zur Angebotsvorsorge.

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Haut (ehem. G 24)

Bei der G24-Untersuchung sollen Hauterkrankungen wie Ekzeme, Allergien oder Dyshidrose frühzeitig erkannt werden. Damit ist die G24 insbesondere bei Arbeiten mit Feuchtigkeit oder mit chemischen und biologischen Arbeitsstoffen wichtiger Bestandteil der Präventivmedizin. Je nach Gefährdungslage kann die G24-Untersuchung sowohl Teil der Pflicht-, als auch der Angebotsvorsorge sein.
Mehr zur G 24-Untersuchung

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G 25)

Fahr-, Steuer- und Überwachungspersonal ist oft über lange Zeit optischen und akustischen Belastungen ausgesetzt, was die Augen und Ohren stark beanspruchen kann. Auch ist der mit der Tätigkeit einhergehende Bewegungsmangel häufig Ursache für Muskelverspannungen oder andere Folgeerkrankungen. Bei dieser Vorsorge beraten wir Angestellte spezifisch zum individuellen Arbeitsplatz, untersuchen das Seh- und Hörvermögen und beurteilen den Urinstatus (Blut, Zucker, Protein etc.).

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Berufliche Auslandsreisen (ehem. G 35)

Die reisemedizinische Vorsorgeuntersuchung ist vor Geschäftsreisen in tropische und subtropische Länder verpflichtend. Dieser Gesundheitscheck umfasst neben einer ausführlichen Reiseanamnese auch eine körperliche Untersuchung, eine Labordiagnose sowie ein EKG. Zudem informieren wir über Erkrankungsrisiken und spezielle Schutzmaßnahmen für das jeweilige Zielland. Besonders wichtig ist hier auch die arbeitsmedizinische Impfberatung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Angestellten rechtzeitig alle für das Reiseland empfohlenen Impfungen (inkl. Gelbfieber-Impfung) erhalten. Bei der Reise in ein Malariagebiet verschrieben wir die notwendige Malaria-Prophylaxe.
   

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Bildschirmarbeitsplätze (ehem. G 37)

Die G37-Untersuchung richtet sich an Büroangestellte und andere Personen, die sitzende Tätigkeiten am Bildschirm ausführen. Sie umfasst unter anderem Untersuchungen der Augen, des Bewegungsapparates, des Blutdrucks, des Stoffwechsels. Zudem erfolgt eine individuelle Beratung mit konkretem Bezug zu den gegebenen Arbeitsplatzverhältnissen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehem. G 42)

Die Vorsorgeuntersuchung nach G 42 (BioStoffV) soll Angestellte, die Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung nachgehen, vor schwerwiegenden Infektionen schützen. Damit richtet sich die G 42 insbesondere an Arbeitnehmende in den Bereichen Medizin, Kinderbetreuung, aber auch Forstwirtschaft sowie Garten- und Landschaftsbau.
Mehr zur G 42-Untersuchung

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(Photo by Atoms on Unsplash)