A, A1, A2, AM, B, BE, L und T: Verkehrsmedizinische Untersuchungen für PKW- und Motorrad-Führerscheine
Für PKW- und Motorradführerscheine ist lediglich bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein einfacher Sehtest notwendig. Als amtlich anerkannte Sehteststelle kümmern wir uns für Sie um Durchführung und Bescheinigung.
Nach bestandener Führerscheinprüfung wird empfohlen, diesen Sehtest freiwillig alle zwei Jahre zu wiederholen. Eine gesonderte ärztliche Untersuchung ist bei diesen Fahrerlaubnisklassen nur in begründeten Fällen nötig.
C1, C1E, C und CE: Verkehrsmedizinische Untersuchungen zur Fahrerlaubnis für Fahrzeuge und LKW mit über 3,5 Tonnen
In unserer Praxis für Arbeits- und Verkehrsmedizin in Tübingen übernehmen wir alle nötigen medizinischen Untersuchungen zur Erteilung oder Verlängerung von LKW-Führerscheinen beziehungsweise von Führerscheinen der Klassen C, C1, CE und C1E.
Die Untersuchung für LKW-Fahrerinnen und -Fahrer ist in den Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung näher definiert und beinhaltet ein Anamnesegespräch, eine körperliche Untersuchung, sowie einen umfangreichen Sehtest. Unter Umständen werden im Zuge dieser Untersuchung auch weitere Tests (beispielsweise Blutbild, Urinkontrolle etc.) angefordert.
Bei den Führerscheinklassen C1 und C1E muss diese Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre wiederholt werden, bei den Kassen C und CE bereits ab Erstausstellung im Abstand von ebenfalls fünf Jahren.
D, DE, D1 und D1E, die Bus- und Taxi-Führerscheine: Verkehrsmedizinische Untersuchungen für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer im Straßenverkehr Personen transportiert, trägt eine große Verantwortung. Entsprechend umfangreich ist auch die Untersuchung zur Feststellung der Fahrtauglichkeit. Für die Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie für die Führerscheinklassen D, D1, DE und D1E benötigen Fahrer und Fahrerinnen eine verkehrsmedizinische Untersuchung nach FeV-Richtlinien. Diese umfasst ein Anamnesegespräch, eine körperliche Untersuchung, eine Untersuchung des Sehvermögens sowie ein psychometrisches Gutachten (gemäß Anlage 5, Nr. 2 FeV).
Wiederholt werden muss die körperliche Untersuchung sowie der Sehtest bei den Führerscheinklassen D, D1, DE und D1E alle fünf Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist auch die psychometrische Untersuchung mit Reaktionstest im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen.
Bei Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung ist ebenfalls die körperliche Untersuchung sowie der Sehtest alle fünf Jahre zu wiederholen. Das psychometrische Gutachten muss bei Personen, die Fahrgäste befördern, ab dem 60. Lebensjahr alle fünf Jahre wiederholt werden.
Bei Health Works in Tübingen können Sie alle notwendigen Untersuchungen zur Feststellung Ihrer Verkehrstüchtigkeit nach § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unkompliziert bei einem einzigen Termin durchführen lassen und sparen damit unnötige Wege, Zeit und Geld. Sie erhalten Ihr Gutachten direkt am Tag der Untersuchung. Kontaktieren Sie uns gern und vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin.
(Photo by Sangga Rima Roman Selia on Unsplash)