Feuerwehruntersuchung für Atemschutzgeräteträger in Tübingen (ehem. G26.3-Untersuchung)

Eignungsuntersuchungen für Feuerwehrleute bei Health Works, Ihrer Praxis für Arbeitsmedizin in Tübingen

Die körperlichen und geistigen Anforderungen des Feuerwehrdienstes sind hoch, nicht zuletzt, da bei der Arbeit schwere Atemschutzgeräte getragen werden müssen, die eine Belastung für den gesamten Organismus darstellen. Daher ist es für Feuerwehrleute, aber auch Atemschutzgeräteträger allgemein, von entscheidender Bedeutung, regelmäßig die gesundheitliche Eignung für diese herausfordernde Tätigkeit zu überprüfen. So dient die Tauglichkeitsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger gemäß DGUV-Regel 105-049 (ehem. G26.3-Untersuchung) dazu, die körperliche und psychische Einsatzfähigkeit sicherzustellen, aber auch potenzielle gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen.

Ihr Vorteil bei Health Works:
Unsere arbeitsmedizinische Praxis in Tübingen unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Nachweise für das berufliche Tragen von Atemschutzgeräten effizient und stressfrei bei einem einzigen Termin zu erhalten. Sie nehmen Ihr Gutachten direkt am Untersuchungstag mit nach Hause.

Ablauf der Eignungsuntersuchung “Feuerwehr”

Die Eignungsuntersuchung für Feuerwehrangehörige und Träger von Atemschutzmasken, ehemals als G26.3-Untersuchung bekannt, dient der Feststellung, ob eine Person gesundheitlich in der Lage ist, Atemschutzgeräte zu tragen und die damit verbundenen physischen Anforderungen zu erfüllen. Diese Untersuchung wird in der Regel vor Aufnahme der Tätigkeit sowie in regelmäßigen Abständen während der Dienstzeit durchgeführt. Unsere arbeitsmedizinische Praxis in Tübingen vereint langjährige Erfahrung mit modernster Technik, um Eignungsuntersuchungen für Feuerwehrleute und Atemschutzgeräteträger effizient und nach DGUV-Standards durchzuführen.

Anamnese und körperliche Untersuchung

Zu Beginn der Untersuchung erfolgt eine ausführliche Anamnese, bei der wir Informationen über bestehende oder vergangene Erkrankungen, aktuelle Beschwerden, Medikamenteneinnahme und relevante Lebensgewohnheiten erheben. Im Anschluss folgt eine umfassende körperliche Untersuchung, bei der der allgemeine Gesundheitszustand überprüft wird. Hierzu gehört das Betrachten, Abtasten und Abhören des Körpers, um mögliche gesundheitliche Auffälligkeiten zu erkennen. Eine Urinanalyse gibt Aufschluss über mögliche Erkrankungen der Nieren oder des Harntrakts, während ein Bluttest dabei hilft, den allgemeinen Gesundheitszustand zu überprüfen, indem wichtige Werte wie Leberfunktion, Blutzucker und das Blutbild analysiert werden.

Seh- und Hörtest

Im Rahmen eines augenärztlichen Gutachtens überprüfen wir die Sehschärfe, das Farbsehen und das periphere Gesichtsfeld. Der Hörtest dient der Feststellung von Hörstörungen, die die Kommunikation im Einsatz beeinträchtigen oder das Reagieren auf hörbare Gefahren oder Signale erschweren könnten. 

Lungenfunktionstest und Belastungs-EKG

Ein Lungenfunktionstest misst die Kapazität der Lunge und den Luftstrom, um Atemwegserkrankungen zu erkennen, die bei der Arbeit unter Atemschutz problematisch werden könnten. Das Belastungs-EKG überprüft die Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems unter körperlicher Anstrengung. Dabei wird die körperliche Belastung auf einem Fahrradergometer schrittweise gesteigert, während gleichzeitig ein EKG aufgezeichnet und der Blutdruck überwacht wird. Hierbei müssen Feuerwehrkräfte bestimmte Leistungswerte erreichen, die je nach Alter variieren.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger

Welche medizinischen Anforderungen gelten für Feuerwehrleute und Träger von Atemschutzgeräten?
Feuerwehrleute und Atemschutzgeräteträger müssen eine Reihe von gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, die in der DGUV Regel 105-049 festgelegt sind. Dazu gehört eine ausreichende Funktion des Herz-Kreislauf-Systems, wobei beispielsweise keine Bluthochdruckerkrankung oder koronare Herzkrankheit vorliegen darf. Auch die Lungenfunktion muss einwandfrei sein, was durch einen Lungenfunktionstest überprüft wird, um sicherzustellen, dass keine Atemwegserkrankungen wie schweres oder unbehandeltes Asthma oder eine COPD bestehen. Darüber hinaus müssen Atemschutzgeräteträger eine Sehschärfe von mindestens 70 Prozent auf dem besseren Auge haben, ohne Farbsehstörungen oder signifikante Kontrastmangel. Auch der Blutdruck darf bestimmte Werte nicht überschreiten: Zudem dürfen keine Erkrankungen wie schlecht eingestellter Diabetes oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die im Einsatz gefährlich werden könnten.
Wie oft muss die Feuerwehruntersuchung wiederholt werden?
Gemäß DGUV-Regel 105-049 sollte die arbeitsmedizinische Untersuchung für Atemschutzgeräteträger bis zum 50. Lebensjahr alle drei Jahre wiederholt werden. Ab dem 51. Lebensjahr erfolgt sie jährlich.
Wann ist eine vorzeitige Nachuntersuchung für den Feuerwehrdienst nötig?
Eine vorzeitige Nachuntersuchung sollte durchgeführt werden, wenn eine mehrwöchige Erkrankung oder eine körperliche Beeinträchtigung vorliegen. Dies kann auf Wunsch des Beschäftigten selbst erfolgen oder nach ärztlichem Ermessen angeordnet werden.
Was passiert, wenn ich den Tauglichkeitstest für die Feuerwehr nicht bestehe?
Wird der Tauglichkeitstest für die Feuerwehr nicht bestanden, besteht die Möglichkeit, die Eignung durch weitere ärztliche Untersuchungen genauer prüfen zu lassen. Auf Basis der Ergebnisse können häufig individuelle Behandlungsmöglichkeiten oder aber auch spezielle Aufgaben und Funktionen innerhalb der Feuerwehr gefunden werden, die den gesundheitlichen Möglichkeiten der Person entsprechen.
Was hat sich durch die neue Grundlage für die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern und Feuerwehrleuten verändert?
Die G26-Untersuchung wurde im August 2022 angepasst. Die bisherigen „DGUV Grundsätze“ wurden durch die neuen „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ ersetzt. Seither ist die Altersgrenze von 50 Jahren, ab der gesundheitliche Bedenken für das Tragen von Atemschutzgeräten bestanden, aufgehoben. Stattdessen wird die Eignung nun durch die medizinische Untersuchung unter Berücksichtigung verkürzter Nachuntersuchungsfristen nach der DGUV-Regel 105-049 festgestellt. Die rechtliche Grundlage für die Eignungsbeurteilung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bleibt die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehr“ (UVV Feuerwehren), insbesondere § 6 Abs. 3, der auch die Fristen für Nachuntersuchungen von ehrenamtlichen Atemschutzgeräteträgern und Tauchern festlegt.
Welche Ärzte können eine Eignungsuntersuchung für die Feuerwehr durchführen?
Die betriebsmedizinische Eignungsuntersuchung für Feuerwehrleute und Atemschutzgeräteträger darf nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, die mit den speziellen Anforderungen dieser Arbeit bestens vertraut sind. Sie müssen über die passende apparative Ausstattung verfügen und in der Lage sein, die spezifische Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten zuverlässig zu beurteilen. Das sind in der Regel Fachärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung “Betriebsmedizin”. In unserer arbeitsmedizinischen Praxis in Tübingen ist unser Team auf Eignungsuntersuchungen wie die ehemalige G26.3-Untersuchung spezialisiert und bestens dafür ausgestattet.
Was muss ich zur arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger mitbringen?
Für die sogenannte Feuerwehruntersuchung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Führerschein und Ihren Impfpass. Falls Sie Sehhilfen oder Hörgeräte verwenden, denken Sie daran, diese ebenfalls mitzunehmen. Sollten Sie an chronischen Erkrankungen leiden oder regelmäßig Medikamente einnehmen, bringen Sie gern eventuell vorhandene medizinische Unterlagen dazu mit. Da körperliche Belastungstests Teil der Untersuchung sein können, wird bequeme Kleidung empfohlen.
Wie kann ich einen Termin zur Eignungsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger in Tübingen vereinbaren?
Um Ihren Termin zum Eignungstest für Atemschutzgeräte in unserer Tübinger Praxis für Betriebsmedizin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter +49 7071 7501-723 oder per Mail an kontakt@healthworks.de. Wir freuen uns auf Sie!

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