Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung bei Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten  in Tübingen
(E FSÜ, ehem. G25-Untersuchung)

Ihr Termin zur Führerscheinuntersuchung bei Health Works, Ihrer Praxis für Arbeitsmedizin in Tübingen

Berufskraftfahrer, Busfahrer, Taxifahrer und Personen mit gewerblich genutzten Fahrerlaubnissen tragen eine große Verantwortung im Straßenverkehr. Das betrifft aber auch innerbetriebliche Fahrtätigkeiten wie Fahren von Gabelsaplern, Bedienen von Kranen, Flurförderfahrzeugen (FFZ) oder gefährliche Maschinen, für die es keine Einhausung oder sonstige Sischerheitsvorkehrungen gibt. Daher sind sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig ärztliche Untersuchungen und Sehtests durchführen zu lassen. Mit der Führerscheinuntersuchung gemäß  § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und DGUV-Empfehlung “Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten” (E FSÜ) stellen Sie sicher, dass Sie gesundheitlich fit sind, um Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit sicher auszuüben.

Ihr Vorteil bei Health Works:

Unsere arbeitsmedizinische Praxis in Tübingen bietet Ihnen die Möglichkeit, sämtliche Untersuchungen zur Feststellung Ihrer Fahrtauglichkeit gemäß E FSÜ und FeV bequem an einem einzigen Termin durchführen zu lassen. Sie erhalten Ihr Gutachten direkt am Untersuchungstag.

Das erwartet Sie bei Ihrer arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung

Ihre gesundheitliche Eignung ist entscheidend für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr oder das Ausführen innerbetreiblicher Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Unsere arbeitsmedizinische Praxis in Tübingen ist auf verkehrsmedizinische Untersuchungen und Eignungsuntersuchungen spezialisiert: Unsere Ärzte mit Zusatzqualifikation in der Verkehrsmedizin verfügen über langjährige Erfahrung und umfassendes Wissen zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Kombiniert mit modernsten Diagnosetechniken gewährleisten wir eine effiziente und gründliche Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Fahrtauglichkeit nach aktuellen DGUV-Standards. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre berufliche Fahrtauglichkeit zu belegen.

 

Anamnese und ärztliches Gutachten zur körperlichen Eignung

Im Rahmen eines Anamnesegesprächs erörtern wir gemeinsam ihre Krankengeschichte, um mögliche gesundheitliche Einschränkungen zu erkennen und zu berücksichtigen. Im Anschluss überprüfen wir Ihre allgemeine körperliche Gesundheit, einschließlich Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel und neurologischer Funktionen, um sicherzustellen, dass Sie den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen sind. 

Sehtest

Ein zentraler Bestandteil der Führerscheinuntersuchung ist das augenärztliche Gutachten. Dieses umfasst die Überprüfung der Sehschärfe, sowohl für Nah- als auch Fernsicht, sowie des Gesichtsfeldes. Es wird getestet, ob Sie Objekte im peripheren Bereich wahrnehmen können, was besonders wichtig für das sichere Fahren und Bedienen von Maschinen ist. Außerdem wird Ihre Farbwahrnehmung geprüft, um sicherzugehen, dass Sie Verkehrszeichen und Ampeln korrekt erkennen können. 

Hörtest (bei Bedarf)

Für die Sicherheit im Straßenverkehr ist eine gute Hörfähigkeit unerlässlich. Sofern Zweifel bestehen, wird daher im Rahmen der Führerscheinuntersuchung auch Ihr Hörvermögen getestet, um sicherzustellen, dass Sie wichtige Geräusche wie Sirenen, Hupen oder Warnsignale rechtzeitig wahrnehmen können. All diese Untersuchungen werden in unserer Tübinger Praxis mit modernster Technik durchgeführt, um Ihre Eignung für sicherheitsrelevante Tätigkeiten zu gewährleisten.

Leistungspsychologische Untersuchung (bei Bedarf)

In Berufen mit erhöhtem Stresslevel ist häufig eine leistungspsychologische bzw. psychometrische Eignungsprüfung sinnvoll. Hierbei werden Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit, Orientierungssinn und Reaktionsfähigkeit geprüft. Diese Untersuchung ergänzt das medizinische Gesamtbild und wird nur bei spezifischen Anforderungen im Rahmen der Führerscheinuntersuchung durchgeführt.

Führerscheinuntersuchungen für LKW-, Bus- und Taxifahrer

LKW-Führerscheinuntersuchungen (Klasse C1, C1E, C, CE) und Bus-Führerscheinuntersuchungen (Klasse D1, D1E, D und DE)

Zur Ersterteilung des Bus- oder LKW-Führerscheins sind eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Eignung, sowie eine Sehvermögensprüfung erforderlich. Hier werden Sehschärfe in die Ferne, Farbensehen, Dämmerungssehen und peripheres Sehen (Überprüfung des Gesichtsfeldes mittels Perimetrie) abgeprüft.

Die körperliche Untersuchung sowie der Sehtest müssen für die Verlängerung des Führerscheins alle fünf Jahre wiederholt werden. Busfahrer  über 50 Jahre werden zusätzlich alle fünf Jahre leistungspsychologisch untersucht.

Führerscheinuntersuchungen für Taxifahrer (P-Schein)

Die verkehrsmedizinische Untersuchung für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) umfasst eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Eignung, eine Untersuchung des Sehvermögens sowie eine leistungspsychologische Untersuchung.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Führerscheinuntersuchung in Tübingen

Wie oft muss eine Führerscheinuntersuchung gemacht werden?
Für die LKW-Führerscheine C, C1, CE und C1E, die Busführerscheine D, D1, DE und D1E und den Führerschein zur Fahrgastbeförderung (FzF) muss alle fünf Jahre eine verkehrsmedizinische Führerscheinuntersuchung durchgeführt werden. Diese Führerscheine sind je auf fünf Jahre befristet. Das bedeutet, dass nach fünf Jahren die Geltungsdauer des Führerscheins auf Antrag verlängert wird, sofern der Inhaber seine gesundheitliche Eignung nachweisen kann.
Was ändert sich ab dem 50. Lebensjahr bei der Führerscheinuntersuchung für Berufskraftfahrer?
Für Ld Bus- und Taxifahrer ist ab dem 50. bzw. ab dem 60. Lebensjahr bei der Führerscheinuntersuchung neben der ärztlichen Untersuchung und dem Sehtest alle fünf Jahre auch ein psychometrischer Leistungstest erforderlich. Diese leistungspsychologische Untersuchung ist bei jüngeren Bus- und Taxifahrern nur beim Ersterwerb des Führerscheins nötig. Er prüft die Konzentration, Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit des Fahrers und wird ebenfalls in unserer Tübinger Praxis für Arbeitsmedizin gemäß Fahrerlaubnisverordnung durchgeführt.
Welche Führerscheinuntersuchungen sind für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T nötig?
Für die Führerscheinklassen Am, A1, A2, A, B, BE, L und T sind außer einem Sehtest keine zusätzlichen ärztlichen Untersuchungen nötig, sofern keine besonderen persönlichen Umstände vorliegen. Um ausreichendes Sehvermögen nachzuweisen, genügt ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle.
Werden Berufskraftfahrer bei der Führerscheinuntersuchung auf Alkohol und Drogen getestet?
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Führerscheinuntersuchung werden keine routinemäßigen Tests auf Alkohol- oder Drogenkonsum durchgeführt. Wenn Urin oder Blut untersucht wird, dient dies in der Regel der Feststellung von Erkrankungen wie Diabetes, Leber- oder Nierenproblemen. Sollte ein ärztliches Gutachten zu Drogenfragestellungen bei Ihnen nötig sein, werden Sie als Patient darüber im Vorfeld informiert und können diese Untersuchungen sowie auch Abstinenzkontrollen bei uns in Tübingen durchführen lassen.
Was passiert, wenn ich als Berufskraftfahrer die Führerscheinuntersuchung nicht bestehe?
Das Nichtbestehen der Untersuchung muss nicht das Ende der beruflichen Laufbahn als Kraftfahrer bedeuten. Sollten bei Ihrer Führerscheinuntersuchung gesundheitliche Probleme identifiziert werden, beraten wir Sie in unserer Tübinger Praxis für Arbeitsmedizin gern zu Ihrer individuellen Situation sowie Behandlungsmöglichkeiten. Die richtige Unterstützung und eine konsequente Behandlung können oft dazu beitragen, die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Fahrtauglichkeit rasch wiederherzustellen, sodass Sie berufliche Tätigkeit erfolgreich fortsetzen können.
Wie lang dauert eine Führerscheinuntersuchung für Berufskraftfahrer?
Je nach Umfang der Führerscheinuntersuchung kann diese 30 bis 90 Minuten in Anspruch nehmen. Ist beispielsweise eine psychometrische Untersuchung nötig, entfallen darauf rund 30 bis 45 Minuten.
Was muss ich zur arbeitsmedizinischen Führerscheinuntersuchung mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Führerschein sowie die Unterlagen der Verkehrsbehörde mit. Falls Sie Sehhilfen wie eine Brille oder Kontaktlinsen oder ein Hörgerät nutzen, denken Sie daran, diese ebenfalls mitzunehmen. Sollten chronische Erkrankungen wie Diabetes, Asthma oder Herz-Kreislauf-Problemen vorliegen, bringen Sie gern Ihre ärztlichen Befundberichte mit.

Ihre Angestellten sind unsere oberste Priorität.
Wir bieten:

Arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung
Grundbetreuung sowie betriebsspezifische und alternative Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
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