Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen nach DGUV-Grundsätzen

Je nach Gefährdungsbeurteilung sind für bestimmte berufliche Tätigkeiten Tauglichkeits- und Eignungstests erforderlich.

In unserer Praxis für Arbeitsmedizin in Tübingen führen wir alle Untersuchungen durch, die für Angestellte oder Bewerber und Bewerberinnen im Einstellungsprozess nach den offiziellen BG-Grundsätzen sowie den DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Untersuchungen anfallen können.

G 25: Tauglichkeitsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Beim Fahren, Steuern und Überwachen insbesondere motorbetriebener Geräte und Maschinen können erhebliche Gefahren und Belastungen entstehen - sowohl für die selbst tätige Person, als auch für Dritte. Deshalb ist diese Tauglichkeitsuntersuchung für den Straßenverkehr (FeV), den Schienenverkehr (EBO), die Nutzung mobiler selbstfahrender Arbeitsmittel (BetrSichV) sowie für den innerbetrieblichen Transport und Verkehr (UVV der BGV) vorgeschrieben. Die Untersuchung G 25 umfasst nach BG-Grundsatz neben einer ärztlichen Untersuchung einen Urintest, einen Sehtest sowie eine Gesichtsfeldmessung.

G 26.3: Tauglichkeitsuntersuchung für das Tragen von Atemschutzgeräten

Das Tragen von schweren Atemschutzgeräten, wie beispielsweise bei der Feuerwehr, stellt eine besondere Belastung für den gesamten Körper dar, sodass es hier bei unzureichender gesundheitlicher Eignung häufig zu einer Gefährdung der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer kommen kann. Daher ist es wichtig, dass bei allen Einsatzkräften vor der Teilnahme an Ausbildungen, Fortbildungen, Einsätzen oder Übungen der Feuerwehr die körperliche Eignung durch qualifizierte Fachärzte und Fachärztinnen festgestellt wird.
Diese Eignungsuntersuchung erfolgt laut Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 “Atemschutzgeräte” für die Gerätegruppe 3 (“schwerer Atemschutz”).
Sie umfasst ein Anamnesegespräch, eine körperliche Untersuchung, Seh- und Hörtests, Urin- und Blutuntersuchungen, eine Lungenfunktionsprüfung sowie ein Belastungs-EKG inklusive Ruhe-EKG.
Die Tauglichkeitsuntersuchung für schwere Atemschutzgeräte muss alle drei Jahre wiederholt werden, ab dem 50. Lebensjahr im Abstand von 12 Monaten.

G 31:
Tauglichkeitsuntersuchung für Arbeiten mit Überdruck (Tauchtauglichkeitsuntersuchung)

Die G 31-Untersuchung wird bei Tätigkeiten in Druckluft veranlasst, wenn im Arbeitsbereich ein Überdruck von mehr als 0.1 bar herrscht. Bereits für den einmaligen oder nur gelegentlichen Aufenthalt im Überdruckbereich ist diese Tauglichkeitsuntersuchung vorgeschrieben.
Bei Tätigkeiten unter Wasser ist die G 31-Untersuchung verpflichtend, wenn die Angestellten bei den Taucharbeiten über ein Tauchgerät mit Atemgas versorgt werden. Eine Druckluft-Grenze ist hierbei nicht definiert. Somit ist diese Untersuchung für alle Berufstaucher und -taucherinnen verpflichtend, wie etwa Feuerwehrleute, Polizisten und Polizistinnen sowie Einsatzkräfte auf Bohrinseln oder Werften.
Die G 31-Untersuchung kann die tauchmedizinische Untersuchung gemäß der Empfehlung der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. (GTÜM) ersetzen. Im Anschluss an die Tauchtauglichkeitsuntersuchung erhalten Sie entsprechend ein Tauchtauglichkeitszertifikat nach arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung, das auch den GTÜM-Richtlinien entspricht.
Die G 31 muss bis zum 40. Lebensjahr im Abstand von zwei Jahren, nach dem 40. Lebensjahr jährlich wiederholt werden.

G 41:
Tauglichkeitsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr

Die G 41-Untersuchung ist für Angestellte verpflichtend, die bei ihrer Tätigkeit einer besonderen Absturzgefahr ausgesetzt sind. Darunter fallen klassischerweise Gerüstbauarbeiten, Dach- und Fassadenarbeiten, aber auch Arbeiten an Brücken, Masten, Türmen und Schornsteinen, Antennenanlagen, Frei- und Fahrleitungen, Flutlichtanlagen sowie Schächten und Blindschächten im Bergbau. Eine Absturzgefahr ist an diesen Arbeitsplätzen nicht gegeben, wenn die Angestellten durch technische Maßnahmen wie Geländer oder Wände allseitig und ständig gesichert sind.Für gefährliche Baumarbeiten mit Absturzgefahr galt bis zur Neuregelung der ArbMedVV im Jahr 2011 die arbeitsmedizinische Untersuchung H9 als Voraussetzung. Diese wurde durch die G 41-Untersuchung abgelöst und wird häufig durch eine G 25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (motorbetriebener Geräte) ergänzt.

Neben den G-Untersuchungen bieten wir bei Health Works in Tübingen auch individuelle Eignungsuntersuchungen, amtsärztliche Untersuchungen für Beamte und Beamtinnen, Fahreignungsuntersuchungen und viele weitere branchenspezifische Eignungstests an.

Individuelle Eignungsuntersuchungen nach Kundenwunsch

Insbesondere bei Auslandseinsätzen kommen häufig sehr spezifische Eignungsfaktoren zum Tragen, die von anderen Tauglichkeitsuntersuchungen nicht konkret abgedeckt werden. Für diesen Fall, wie etwa Baustellenzugänge im Ausland oder Work Visas, bieten wir mit unserem arbeitsmedizinischen Dienst in Baden-Württemberg individuelle Eignungsuntersuchungen an, deren Anforderungen direkt vom auftraggebenden Unternehmen festgelegt werden können.

Amtsärztliche Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung bei Verbeamtung

Für Beamtenanwärter und -anwärterinnen ist vor der endgültigen Verbeamtung eine amtsärztliche Untersuchung verpflichtend. Als Facharztpraxis für Arbeitsmedizin sind wir für die Durchführung ärztlicher Untersuchungen in beamtenrechtlichen Einstellungsverfahren zugelassen und in der offiziellen Ärzteliste für die Untersuchung auf gesundheitliche Eignung vor einer Verbeamtung des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg aufgeführt.
Die Untersuchung dient dem Ziel, die Dienstfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber für die anstehende Beamtenlaufbahn festzustellen. Dabei richten wir unseren Blick vorschriftsgemäß streng auf die unmittelbar folgenden zwei Jahre.
Vereinbaren Sie gern noch heute Ihren Untersuchungstermin in unserer Praxis für Arbeitsmedizin in Tübingen.

Ärztliche Gutachten zur Fahreignung nach § 11 FeV

Soll eine Fahrerlaubnis ausgestellt oder verlängert werden, so wird in der Regel ein ärztliches Gutachten angeordnet. Die juristische Grundlage dafür bildet § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Als Praxis für Arbeitsmedizin mit Qualifikation für Verkehrsmedizin führen wir in unseren Praxisräumen in Tübingen verkehrsmedizinische Untersuchungen und Sehtests für Führerscheine aller Klassen durch.
Mehr zu verkehrsmedizinischen Gutachten

Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportbootführerscheine nach SpFV

Wer einen Sportbootführerschein für Segel- oder Motorboote erwerben möchte, muss gemäß der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung sowie ausreichendes Seh- und Hörvermögen vorlegen. Direkt im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie Ihr ärztliches Attest nach SpFV-Richtlinien.

Tauglichkeitsuntersuchung für Offshore-Arbeiten nach OGUK-Vorschriften (ehem. UKOOA)

Sollen Angestellte sich im Rahmen ihrer Tätigkeit über 24 Stunden auf einer Offshore-Plattform aufhalten, die zur Oil & Gas UK Group (OGUK) gehört, ist eine Tauglichkeitsuntersuchung verpflichtend. Diese umfasst neben einem standardisierten Fragebogen eine fachärztliche Untersuchung und Beratung auch Hör- und Sehtest, Lungenfunktionstest, Urintest, Blutuntersuchung, EKG, Fahrradergometrie sowie ggf. Impfungen und Testungen je nach Reiseland.

Tauglichkeitsuntersuchungen für Offshore-Arbeiten nach AWMF-Leitlinie “Offshore-Windenergieanlagen”

Für Tätigkeiten im Rahmen des Baus und Betriebs von Offshore-Windenergieanlagen in der deutschen Nord- und Ostsee ist eine Eignungsuntersuchung nach der AWMF-Leitlinie vorgeschrieben. Diese beinhaltet einen Fragebogen, eine fachärztliche Untersuchung und Beratung, Blutuntersuchung, Hör-, Seh- und Gleichgewichtstest, Urintest, Lungenfunktionstest, EKG und einen Belastungstest Ergometrie. Sollen Angestellte mehr als 48 Tage pro Jahr auf einer Offshore-Plattform in der Nord- oder Ostsee tätig sein, wird diese Eignungsuntersuchung häufig durch eine Untersuchung zur Tauglichkeit für Nachtarbeit (ArbZO § 6 Abs. 3, Offshore-ArbZV) ergänzt.

Sie sind auf der Suche nach einem Termin zur Eignungsuntersuchung bei einer renommierten Praxis für Arbeitsmedizin in Tübingen?

In unseren Praxisräumen in der Tübinger Wilhelmstraße führen wir alle Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen durch, die im Arbeitsleben für Sie nötig werden können. Vereinbaren Sie gern noch heute Ihren Termin!